Leser Fragen – Experten AntworTEn

Gilt Erbverzicht aus DDR-Zeiten?

von Redaktion

Nach dem ZGB der DDR gab es keine Erbverzichtsverträge. Allerdings galt das ZGB nur in der Zeit vom 1. Januar 1976 bis zum 2. Oktober 1990. Vor dem 1. Januar 1976 galt in der DDR das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) wie auch hier. Nach dem BGB gibt es die Möglichkeit von Erbverzichtsverträgen. Sie gelten auch noch heute, wenn sie wirksam abgeschlossen wurden. Nach heutiger Rechtslage müssen sie notariell beurkundet werden. Die Beurkundungspflicht wurde aber möglicherweise zum 1. Januar 1970 geändert. Das müssten Sie aber einen Anwalt näher prüfen lassen, weil das schon so weit zurückliegt.

Artikel 4 von 4