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Das Erbrecht bei unehelichen Kindern
Die erbrechtliche Stellung nicht ehelicher Kinder ist in den letzten Jahrzehnten schrittweise derjenigen von ehelichen Kinder angepasst worden. So galt bis zum 30. Juni 1970 ein uneheliches Kind als nicht verwandt mit seinem Vater und konnte deshalb auch nicht sein gesetzlicher Erbe sein. Nach dem a