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Wie werde ich geschlossene Fonds los?

von Redaktion

Johanna S.: „Ich habe 2005 von meinen Eltern einen geschlossenen Immobilienfonds geerbt. Schon damals habe ich vergeblich versucht, die Anteile zu verkaufen. Es hieß, dafür gebe es keinen Markt. Nun ist bereits ein Fonds (Hanseatica 1) in Insolvenz gegangen und ich musste laut Gerichtsbeschluss die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen. Ich habe noch zwei weitere Immobilienfonds, nämlich Medico 34 und Medico 39. Ich habe natürlich Angst, dass ich auch bei diesen beiden Fonds Geld zurückzahlen muss. Kann ich das irgendwie verhindern? Wie lange laufen solche Fonds überhaupt? Kann ich aussteigen – selbst mit Verlust? Was raten Sie mir?“

Geschlossene Immobilienfonds zählen zu den Beteiligungen. Charakteristisch ist, dass Sie Mit-Unternehmer werden und damit auch Risiken wie das der Insolvenz tragen. Ausschüttungen müssen dann zurückbezahlt werden, wenn sie nicht aus einem Gewinn, sondern aus der Substanz geflossen sind.

Diese Frage ist oftmals ein Streitpunkt. Es gibt für Beteiligungen einen sogenannten Zweitmarkt (initiiert durch die Börsen Hannover und Hamburg), außerdem einige Plattformen von Anbietern geschlossener Fonds selbst. Auch nehmen manche Gesellschaften Verkaufswünsche entgegen und suchen unter ihren Anlegern nach möglichen Käufern. Die Umsätze über solche Plattformen können Sie aber nicht mit Aktienbörsen vergleichen, es geht naturgemäß viel weniger um. Ihr Fonds Medico 34 wurde zum Beispiel zuletzt (Herbst 2017) zu einem Kurs von 6,5 Prozent gehandelt, der Medico 39 zu 25 Prozent (Dezember 2017). Die Prozente lassen nicht darauf schließen, dass alles optimal läuft. Sie könnten versuchen, die Fonds über den Zweitmarkt zu verkaufen, haften aber meines Wissens für erhaltene Ausschüttungen noch lange weiter. Ob Sie regulär kündigen können, können Sie dem Gesellschaftervertrag entnehmen. Hier ist meistens ein Datum genannt, ab welchem gekündigt werden kann. Sie erhalten dann ein sogenanntes Abfindungsguthaben (sofern vorhanden), was Ihnen meistens aber nicht im Vorhinein mitgeteilt wird. Wenn Sie die Ausschüttungsrückzahlung überprüfen lassen möchten, rate ich Ihnen, zu einem versierten Kapitalanlage-Anwalt zu gehen. Dieser kann Sie auch hinsichtlich Verjährung sowie gegebenenfalls zu den beiden anderen Fonds beraten.

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