Recht II

Kaution in Raten zahlen

von Redaktion

Die typische Mietkaution ist die sogenannte Barkaution. Der Vermieter erhält das Geld bar oder auf sein Konto überwiesen. Für diese Form der Mietsicherheit kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Details dazu sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben (Paragraf 551 Absatz 2). Danach kann die Geldsumme in drei gleiche monatliche Zahlungen gesplittet werden. Die erste Rate ist nicht bei Vertragsabschluss, sondern erst bei Mietbeginn fällig. Die beiden weiteren Raten müssen zusammen mit den Mietzahlungen geleistet werden. Gerät ein Mieter in Verzug, dann kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.  dpa

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