In Passivhäusern müssen Bewohner mit einem gewissen Maß an Zugluft leben. Denn das lässt sich bei einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung konstruktionsbedingt nicht gänzlich vermeiden. Zieht es allerdings zu sehr, kann das als Mangel gelten, entschied das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 33 C 1251/17
Dieser Artikel (ID: 579603) ist am 24.04.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).