Recht

Zugluft rechtfertigt Mietminderung

von Redaktion

In Passivhäusern müssen Bewohner mit einem gewissen Maß an Zugluft leben. Denn das lässt sich bei einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung konstruktionsbedingt nicht gänzlich vermeiden. Zieht es allerdings zu sehr, kann das als Mangel gelten, entschied das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 33 C 1251/17[76]). Wurden die Mängel an der Lüftungsanlage durch eine nicht korrekte Regulierung der Anlage und ungeeignete Zuluftdurchlässe verursacht, ist eine Mietminderung von zehn Prozent gerechtfertigt, heißt es in der Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ (4/2018) des Deutschen Mieterbundes (DMB). Und das nicht nur in den Wintermonaten, sondern ganzjährig. In dem verhandelten Fall hatten hatten sich die Mieter im Winter über starke Zugluft im Wohn-/Arbeits- und Schlafzimmer beklagt.  dpa

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