Leser Fragen – Experten AntworTEn
Bekommt die Enkelin den Pflichtteil?
Wenn Sie Ihr Anwesen auf Ihren Sohn übertragen, aber nicht möchten, dass im Falle seines Todes dessen Tochter (also Ihre Enkelin) von diesem Vermögenswert profitiert, dann müsste die Enkelin anlässlich der Übergabe mit ihrem Vater einen entsprechenden Pflichtteilsverzichtsvertrag beim Notar abschlie