Leser Fragen – Experten AntworTEn

Ausgleich zwischen den Erben schaffen

Das ist Verhandlungssache. Denn wie Sie selbst schreiben, erfolgt der Ausgleich „freiwillig und einvernehmlich“. Das Gesetz enthält hierzu keine Vorschriften.

Eines sollten die Geschwister aber bedenken: Wenn die Ausgleichszahlung mehr als 20 000 Euro beträgt, dann fällt Schenkungsteuer an. Denn we

Mittwoch, 19. November 2025

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