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Ausgleich zwischen den Erben schaffen

von Redaktion

Das ist Verhandlungssache. Denn wie Sie selbst schreiben, erfolgt der Ausgleich „freiwillig und einvernehmlich“. Das Gesetz enthält hierzu keine Vorschriften.

Eines sollten die Geschwister aber bedenken: Wenn die Ausgleichszahlung mehr als 20 000 Euro beträgt, dann fällt Schenkungsteuer an. Denn wenn ein Geschwisterteil dem anderen etwas freiwillig, also ohne Rechtspflicht, zuwendet, löst dies Schenkungsteuer aus, für die nur ein Freibetrag von 20 000 Euro gilt. Sollten die Eltern noch leben, so lässt sich dieses Problem oft dadurch in den Griff bekommen, dass die Eltern in ihrem Testament ein sogenanntes Geschwistergleichstellungsgeld anordnen. Für dieses gilt dann nicht der geringe Freibetrag zwischen Geschwistern, sondern der hohe Freibetrag im Verhältnis von Eltern zu Kindern (400 000 Euro). Man sollte solche Gestaltungen also nie ohne rechtlichen und steuerlichen Rat durchführen.

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