Fahrlässiger Überholvorgang

Wer innerorts viel zu schnell fährt, um vor einer Steigung zu überholen, begeht einen grob fahrlässigen Pflichtverstoß. Das gilt auch auf einer gut ausgebauten und einsehbaren Straße. Neben der Geldstrafe ist dann auch ein Fahrverbot fällig. Denn auf eine Ausnahme ist nicht zu hoffen, zeigt ein Urte

Mittwoch, 19. November 2025

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