Wer innerorts viel zu schnell fährt, um vor einer Steigung zu überholen, begeht einen grob fahrlässigen Pflichtverstoß. Das gilt auch auf einer gut ausgebauten und einsehbaren Straße. Neben der Geldstrafe ist dann auch ein Fahrverbot fällig. Denn auf eine Ausnahme ist nicht zu hoffen, zeigt ein Urte
Dieser Artikel (ID: 592159) ist am 30.04.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 38), Wasserburger Zeitung (Seite 38), Mangfall-Bote (Seite 38), Chiemgau-Zeitung (Seite 38), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 38), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 38), Neumarkter Anzeiger (Seite 38).