Leser Fragen – Experten AntworTEn
Kann der Nießbrauch bestehen bleiben?
Zunächst stellt sich die Frage, warum Sie wollen, dass der Nießbrauch weiterhin im Grundbuch eingetragen bleibt. Dies ergibt dann Sinn, wenn Sie sich vorbehalten möchten, später doch wieder die Mieten zu fordern. Für diesen Fall können Sie mit Ihrem Sohn eine Vereinbarung treffen, dass Sie einstweil