Risikolebensversicherung

Notfallhilfe für Familien

von Redaktion

Von Sabine Meuter

Eine Familie zieht ins Eigenheim. Monat für Monat zahlt das Paar das Immobiliendarlehen ab. Doch dann stirbt der Hauptverdiener unerwartet. Der Partner ist mit seinem Einkommen kaum in der Lage, die Kreditraten zu stemmen.

Damit die Familie in Fällen wie diesem nicht in ein finanzielles Loch fällt, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. „Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen einen festgelegten Betrag, die Todesfallsumme“, erläutert Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Damit können sie in diesem Fall das Darlehen tilgen.

Paare mit Kindern und Geschäftspartner

„Der Abschluss ist aber nicht nur für Familien mit einer laufenden Immobilienfinanzierung sinnvoll“, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Auch für Paare mit Kindern sei das eine wichtige Absicherung, wenn nach dem Tod des Partners der Überlebende seine bisherige Lebensführung für sich und die Kinder nicht weiter finanzieren könnte.

Auch unter Geschäftspartnern kann der Abschluss empfehlenswert sein. „Das gilt vor allem dann, wenn der Tod eines Partners erhebliche Auswirkungen auf den Betriebsablauf hätte“, betont Weidenbach.

Jeder kann begünstigt werden

„Im Prinzip kann bei einer Risikolebensversicherung jeder begünstigt werden“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Das können neben Angehörigen auch Freunde sein. Möglich ist auch, die Versicherungssumme für karitative Zwecke vorzusehen.

Wie hoch die Todesfallsumme ausfällt, bestimmt der Kunde bei Vertragsabschluss. Läuft die Police zu Lebzeiten des Versicherten aus, werden keine Leistungen fällig.

Summe sollte erhöhbar sein

Bei der klassischen Form der Risikolebensversicherung bleibt die Versicherungssumme während der Laufzeit unverändert – wenn nicht eine dynamische Erhöhung vereinbart wurde. „In dem Vertrag sollte aber eine Nachversicherungsgarantie enthalten sein“, rät Verbraucherschützerin Weidenbach. So kann die Versicherungssumme später, falls erforderlich, erhöht werden – etwa bei der Geburt eines Kindes.

Eine weitere Form der Risikolebensversicherung ist die Restschuldversicherung für große Darlehen. „Damit kann, etwa bei einem Kauf auf Raten, genau die Summe abgedeckt werden, die die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes noch schuldig ist“, erläutert Zunk. So ist garantiert, dass die Hinterbliebenen die Restschuld tilgen können.

Vor einem Vertragsabschluss sollten sich Verbraucher über die Höhe der Versicherungssumme und die Laufzeit im Klaren werden. „Ein Kriterium kann etwa die Höhe und Laufzeit eines Darlehens sein, das mit der Risikolebensversicherung abgesichert werden soll“, so Boss.

Soll die Ausbildung der Kinder abgesichert werden, ist maßgeblich, wann diese beendet sein wird. „Stehen die Kinder früher als gedacht auf eigenen Beinen oder hat sich aus anderen Gründen der Bedarf reduziert, kann die Versicherungssumme gesenkt oder der Vertrag gekündigt werden“, sagt Boss. Auch der Versicherer kann kündigen, wenn die vereinbarten Zahlungen ausbleiben.

Bevor ein Vertrag zustande kommt, wägt die Versicherung erst einmal ihr Risiko ab – und stellt zahlreiche Fragen, in erster Linie nach dem Gesundheitszustand. „Alle Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden“, betont Boss.

Raucher sollten nicht lügen

So will der Versicherer zum Beispiel wissen, ob der Antragsteller raucht oder Motorrad fährt. Wer im Antrag angibt, Nichtraucher zu sein und nach Abschluss der Police Raucher wird, muss dies dem Versicherer nicht mitteilen. „In der Regel bestehen keine Meldepflichten“, sagt Weidenbach. Wer unsicher ist, sollte dies in den Vertragsbedingungen nachschauen.

Geben Raucher nach Vertragsbeginn ihren Nikotinkonsum auf, sollten Versicherer einen Wechsel in den Nichtrauchertarif ermöglichen. Darauf sollten Raucher bei Vertragsabschluss achten.

Ob sich ein Antragsteller vor Vertragsabschluss von einem Arzt untersuchen lassen muss, hängt von der Höhe der Versicherungssumme ab. „Oft wird eine solche Untersuchung ab einer Summe von 300 000 Euro verlangt“, erklärt Weidenbach. Der Umfang der Untersuchung richtet sich ebenfalls nach der Höhe der Versicherungssumme. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von der Todesfallsumme, dem Eintrittsalter und der Laufzeit ab. „Nach einer Faustregel sollte die Todesfallsumme das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttoeinkommens der zu versichernden Person betragen“, sagt Boss.

Preisvergleich lohnt sich hier besonders

Ein Vorteil: Eine Risikolebensversicherung kostet in der Regel nicht viel, wie die Stiftung Warentest ermittelt hat. Der 35-jährige Modellkunde zahlt demnach für eine Versicherungssumme von 250 000 Euro beim günstigsten Anbieter 210 Euro jährlich im Nichtrauchertarif.

Wichtig aus Sicht der Tester: der Preisvergleich. Denn es gibt enorme Unterschiede. Und das, obwohl die teuren Verträge keine entscheidenden Vorteile bieten. Hauptkriterium bei der Auswahl ist deshalb der Preis.

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