Sie haben Recht, der Freibetrag von 400 000 Euro besteht für jedes Kind sowohl im Verhältnis zum Vater wie zur Mutter. Der Freibetrag entsteht alle zehn Jahre neu. Darauf kommt es in Ihrem Fall aber gar nicht an, weil Schenkungen, die Ihr Ehemann getätigt hatte, nicht angerechnet werden. Ihr eigener Freibetrag zu jedem Kind von 400 000 Euro steht voll zur Verfügung.