Der Mietvertrag ist unterschrieben, jetzt steht die Wohnungsübergabe an. Dazu gehört auch, dass der Vermieter dem Mieter sämtliche Schlüssel überreicht: für den Briefkasten, die Haus- und Wohnungstür, den Keller und eventuell die Garage. Die Zahl der übergebenen Schlüssel wird im
Dieser Artikel (ID: 607173) ist am 08.05.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).