recht
Keine Rückabwicklung nach Preisminderung
Der Käufer eines fehlerhaften Neuwagens kann nach einer Minderung des Kaufpreises nicht anschließend wegen desselben Mangels auch noch die Rückabwicklung des Geschäfts verlangen. Der Käufer tätige mit der Minderung ein einseitiges Rechtsgeschäft, an das er gebunden sei, urteilte der Bundesgerichtsho