Vor Beginn der Pfingstreisewelle geben wir einen Überblick, was für Autofahrer im europäischen Ausland erlaubt ist – und was nicht.
Rauchverbot
Österreich ist eines der letzten Länder in Europa, in denen in Gaststätten geraucht werden darf. Im Auto sieht es anders aus, zumindest wenn Kinder unter 18 Jahren mit an Bord sind: Seit 1. Mai 2018 gibt es für gesundheitsschädigendes Qualmen eine drakonische Strafe von bis zu 1000 Euro. Das Rauchen im Auto im Beisein Minderjähriger wird auch in anderen EU-Ländern wie Großbritannien, Irland, Frankreich oder Zypern bestraft. Besonders hart greift Italien gegen Raucher durch: Dort werden bis zu 5000 Euro fällig, wenn Kinder bis zwölf Jahre oder Schwangere unter dem Rauch leiden.
Handy-Nutzung
Wer in Italien mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muss mit dem sofortigen Führerschein-Entzug rechnen. Wenn man einen Unfall baut, kann zudem das Smartphone eingezogen werden. Auch in anderen europäischen Ländern wird hart durchgegriffen, wenn am Steuer telefoniert wird. Seit dem 1. Februar gilt selbst in Schweden ein verschärftes Handyverbot. Neben Alkohol am Steuer gilt die Handynutzung mittlerweile als Hauptunfallverursacher in Europa. Laut Schätzungen sind Handys bei jedem zehnten Verkehrsunfall mit Personenschaden der entscheidende Auslöser. Die Strafen steigen nicht nur in Deutschland ständig. Am billigsten kommt man in Europa noch in Lettland mit einem Bußgeld von 15 Euro davon. Im beliebten Urlaubsland Spanien werden dagegen mindestens 200 Euro fällig, in Großbritannien sind es sogar 230 Euro Minimum.
Abblendlicht
Außerhalb Deutschlands sollten Autofahrer auch tagsüber das Licht anschalten. In den meisten europäischen Ländern ist das Pflicht. Bei einem Verstoß werden zum Beispiel in Tschechien rund 75 Euro fällig.
Strafzettel in der EU
Strafzettel aus dem EU-Ausland können auch in Deutschland vollstreckt werden – lediglich Griechenland hat das entsprechende Abkommen noch nicht ratifiziert. Dabei gilt eine Bagatellgrenze von 70 Euro. Diese umfasst auch die Verfahrenskosten. Beispiel: 50 Euro für eine Tempoüberschreitung plus 20 Euro sonstige Kosten reichen damit aus. Strafen aus Österreich werden schon ab 25 Euro vollstreckt. Wer Strafzettel aus dem Ausland ignoriert, muss bei der Wiedereinreise in das Land mit einer bösen Überraschung rechnen: Dann droht bei Nichtbezahlung Haftstrafen. Die Verjährungsfristen für die Bußgelder sind von Land zu Land unterschiedlich: In Spanien sind es vier Jahre, in Italien sogar fünf.
Warnwesten
Ebenfalls wichtig vor der Abfahrt in den Auslands-Urlaub: An Warnwesten denken. Diese müssen in immer mehr Ländern wie Italien, Österreich, Portugal und Frankreich zumindest für den Fahrer mitgeführt und übergestreift werden, wenn man das Auto bei einem Unfall verlässt und sich auf der Fahrbahn aufhält. Wer sich nicht daran hält, muss zum Beispiel in Frankreich 90 Euro aufwärts bezahlen.
Umweltzonen
In Frankreich gibt es eine weitere Falle: In Städten wie Paris wurden in den letzten Monaten Umweltzonen (Zone à Circulation Restrainte – ZCR) eingeführt. Um in die Innenstadt einfahren zu dürfen, brauchen auch ausländische Autofahrer eine Plakette, die Crit’Air Vignette. Wer diese nicht besitzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch aus London flattern derzeit immer mehr Autofahrern Zahlungs-Aufforderungen ins Haus. Die Low Emission Zone (LEZ) darf von bestimmten Fahrzeugen nur noch gegen Entrichtung einer Gebühr befahren werden.
Wohnmobile
Je nach Reiseland gelten laut ADAC bei Wohnmobilen unterschiedliche Gewichtsgrenzen. In Österreich kann ein überladenes Wohnmobil demnach pauschal bis zu 5000 Euro kosten. In Italien sind es rund 1700 Euro, wenn das zulässige Gesamtgewicht um mehr als fünf Prozent überschritten wird.