Wenn eine vermietete Wohnung den Eigentümer wechselt, kann für den neuen Vermieter eine Kündigungssperrfrist von mindestens drei Jahren gelten. Die Sperrfrist gilt zunächst immer dann, wenn die Wohnung nach der Vermietung in Wohnungseigentum umgewandelt wurde, erklärt der Eigentümerverband Haus & Gr
Dieser Artikel (ID: 632534) ist am 22.05.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).