Finanztest

Früher in Rente mit Behinderung

von Redaktion

Mehr als eine Million Beschäftigte in Deutschland sind schwerbehindert und über die Hälfte davon ist im Alter zwischen 50 und 60 Jahren. Dank einer speziellen Regelung können Betroffene früher in Rente gehen. Doch müssen sie sich einen frühen Rentenstart auch leisten können, schreibt die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe. Die Finanztester haben nachgerechnet: Die Rente eines Durchschnittsverdieners mit Schwerbehinderung, der fünf Jahre vor der allgemeinen Altersgrenze in den Ruhestand geht, fällt auf der Basis heutiger Rechengrundlagen monatlich 272 Euro niedriger aus.

Abschläge fallen geringer aus

Die Rente für Schwerbehinderte ist nur eine von vier Altersrentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung. Die anderen drei sind die allgemeine Regelaltersrente, die Rente für langjährig Versicherte und die für besonders langjährig Versicherte. In den meisten Fällen dürfte die Altersrente für schwerbehinderte Menschen die beste Option sein. Sie bietet nicht nur Vorteile beim Rentenbeginn. Auch sind die Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt niedriger. Voraussetzung für sie ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 plus 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Rentenalter steigt auf 65 Jahre

Generell wird das Berufsleben auch für Schwerbehinderte länger. Während die Grenze für die allgemeine Altersrente von 65 Jahren auf 67 Jahre ansteigt, erhöht sich das reguläre Renteneintrittsalter bei der Rente für Schwerbehinderte von 63 Jahren auf 65 Jahre. Versicherte des Jahrgangs 1964 werden die ersten sein, die regulär, das heißt ohne Abschläge, erst mit 65 Jahren ihre Rente beziehen können. Versicherte können die Schwerbehindertenrente auch bis zu drei Jahre vorzeitig beziehen. In diesem Fall werden Abschläge fällig.

Beispiel: Ein Versicherter ist 1965 geboren. Das reguläre Rentenalter der allgemeinen Altersrente liegt für ihn bei 67 Jahren. Das reguläre Rentenalter für die Schwerbehindertenrente liegt für ihn bei 65 Jahren. Er kann die Schwerbehindertenrente bis zu drei Jahre vorzeitig beziehen, also ab 62 Jahren. Dann werden Abschläge fällig.

Früher in Rente heißt länger in Rente

Der Grund für die Abschläge: Ein vorzeitiger Rentenstart bedeutet, dass Versicherte ihre Rente länger beziehen. Mit den Abschlägen will die Rentenkasse die höheren Ausgaben ausgleichen. Pro Monat vorzeitiger Schwerbehindertenrente zieht sie 0,3 Prozent von der eigentlichen Rentenzahlung ab. Bei einem um drei Jahre vorgezogenen Renten–beginn beträgt der Abschlag also Monat für Monat 10,8 Prozent (36 Monate mal 0,3).

Weniger einzahlen, niedrigere Rente

Nicht nur die Abschläge reduzieren die Rente. Auch bei einem abschlagsfreien Start in die Schwerbehindertenrente fallen die Zahlungen geringer aus. Wenn der Versicherte aus dem Beispiel seine Rente mit 65 Jahren regulär bezieht, fehlen zwei Jahre an Einzahlungen im Vergleich zur allgemeinen Rente – das führt zu weniger Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto. Bei einem westdeutschen Durchschnittsverdiener wäre das nach derzeitigen Werten ein monatliches Minus von 62 Euro.

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