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20 000 Euro Freibetrag bei Schenkungen

von Redaktion

Bei der Schenkungsteuer gibt es einen Grundfreibetrag von 20 000 Euro. Ist der Schenker ein naher Verwandter, so gelten noch deutlich höhere Freibeträge, beispielsweise kann ein Vater seinem Kind 400 000 Euro steuerfrei schenken.

Wenn die Freibeträge überschritten werden, fallen Steuersätze zwischen 7 und 50 Prozent an, je nachdem, wie hoch die Schenkung ist und wie eng das Verwandtschaftsverhältnis zum Schenker ist.

Damit die Steuer nicht durch Aufsplittung von Schenkungen umgangen wird, hat der Gesetzgeber zusätzlich vorgesehen, dass Schenkungen in einem Zeitraum von zehn Jahren zusammengezählt werden, sodass im Ergebnis der jeweilige Freibetrag nur alle zehn Jahre zur Verfügung steht. In Ihrem Fall fällt also keine Schenkungsteuer an, wenn es in den letzten zehn Jahren keine Schenkung von mehr als 5000 Euro gab.

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