Für Kinder und Jugendliche, die jobben möchten, gelten Altersgrenzen. Zudem gilt es einiges zu beachten, was Steuern und Versicherungen angeht. Wir erklären, was Ferienjobber wissen müssen.
Altersgrenzen
-Ab 13 Jahren: Kinder ab 13 Jahren dürfen an fünf Tagen in der Woche jeweils
Dieser Artikel (ID: 641598) ist am 26.05.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).