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Pflichtteilsanspruch kann verjähren
Von der Erbfolge könnten Sie nur durch ein Testament oder einen notariellen Erbverzicht ausgeschlossen sein. Sie sprechen hier von Pflichtteilen nach Ihrem Vater. Dieser müsste also ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst haben, in dem Sie von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Ein Pflichtteil