Leser Fragen – Experten AntworTEn
Schenkungen aufs Erbe anrechnen
Die (gesetzliche) 10-Jahresfrist hat für den von Ihnen geschilderten Sachverhalt keine Bedeutung. Denn Sie haben vertraglich, also abweichend vom Gesetz, ausdrücklich vereinbart, dass die Schenkung später erbrechtlich berücksichtigt werden muss, und Sie haben dabei keine zeitliche Begrenzung vorgese