Die Regeln für das City-Ticket

von Redaktion

Bei der Deutschen Bahn enthalten ab 1. August alle Flex- und Sparpreistickets das City-Ticket. Damit können Reisende am Start- und Zielbahnhof die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Doch bis wohin genau? Das hängt immer vom Vertrag der Bahn mit dem jeweiligen regionalen Verkehrsverbund ab, wie eine Sprecherin der Bahn erklärt. In Berlin zum Beispiel gelte das City-Ticket nur innerhalb des S-Bahn-Rings, also in der Tarifzone A.

In München gilt das City-Ticket laut MVV im Innenraum des Tarifgebietes. Innerhalb des Gültigkeitsbereichs dürfen Reisende alle Verkehrsmittel nutzen, die der Verbund anbietet, also U-Bahnen, S-Bahnen, Busse und Straßenbahnen. Das City-Ticket gilt am kompletten Geltungstag des Zugtickets. Für Reisende, die erst spät abends am Bahnhof ankommen, heißt das konkret: bis Betriebsschluss des öffentlichen Nahverkehrs und maximal bis 3 Uhr am Folgetag.

Das City-Ticket sei für die einmalige Fahrt zum Startbahnhof oder vom Bahnhof zum endgültigen Ziel gedacht, so die Sprecherin der Bahn. Es entspreche einem Einzelfahrschein.

Grundsätzlich bekommt der Reisende das City-Ticket bei Bahnfahrten von 100 Kilometern und mehr. Bei Kauf des Zugtickets ist das City-Ticket dann automatisch enthalten.

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