Wer mit großer Verspätung an seinem Zielflughafen in einem Drittland ankommt, hat auch bei einer Zwischenlandung außerhalb der EU Anspruch auf Entschädigung. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag im Fall eines Fluges von Berlin nach Agadir in Marokko mit Zwischenlandung in C
Dieser Artikel (ID: 649962) ist am 01.06.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).