Leser Fragen – Experten AntworTEn
Wenn der Beschenkte vor Fristablauf stirbt
Den unmittelbar Beschenkten und dessen Erben trifft nur eine Ersatzhaftung. Primär muss der Erbe des Schenkers für die Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche einstehen. Nur wenn dessen Haftung ausfällt (etwa weil der Nachlass vermögenslos ist oder für die Zahlung des Pflichtteilsergänzung