Leser Fragen – Experten AntworTEn

Wenn der Beschenkte vor Fristablauf stirbt

Den unmittelbar Beschenkten und dessen Erben trifft nur eine Ersatzhaftung. Primär muss der Erbe des Schenkers für die Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche einstehen. Nur wenn dessen Haftung ausfällt (etwa weil der Nachlass vermögenslos ist oder für die Zahlung des Pflichtteilsergänzung

Mittwoch, 8. April 2026

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