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Im eigenen Haus wohnen – bei mehr Rente

von Redaktion

Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie grundsätzlich Eigentümer Ihres Hauses bleiben wollen. Deshalb entfällt für Sie der Verkauf mit Eintragung eines Wohnrechts beziehungsweise mit Eintragung eines Nießbrauchs. In beiden Fällen würden Sie das Eigentum an Ihrem Besitz verlieren. Eine Möglichkeit wäre daher – wie Sie es erwähnen – eine Hypothek aufzunehmen, um die Rente aufzubessern. Damit meinen Sie wohl die Aufnahme eines Darlehens bei einer Bank, welches in der Regel mit einer Grundschuld (nicht einer Hypothek) abgesichert wird und Sie darüber hinaus auch mit Ihrem sonstigen Vermögen für dieses Darlehen haften. Ganz abgesehen davon, dass es in Ihrem beider Alter schwierig ist, von einer Bank überhaupt noch ein Darlehen zu erhalten, müssten Sie dieses monatlich mit Zins und Tilgung zurückzahlen, sodass Sie im Ergebnis auf die Laufzeit des Darlehens gerechnet kaum einen Vorteil davon haben.

Besser wäre für Sie eine sogenannte „Umkehrhypothek“ oder auch „Immobilienrente“ genannt. Bei dieser handelt es sich um einen Kreditvertrag, bei dem eine Immobilie als Sicherheit dient. Das Darlehen kann in monatlichen Raten oder aber auch in einem Betrag ausbezahlt werden. Als Sicherheit dient eine Grundschuld, wobei die Zinsen und Tilgung hierbei gestundet werden. Die Schuldenlast baut sich daher – im Gegensatz zum normalen Baukredit, bei dem die Schuldenlast sinkt – von Jahr zu Jahr auf, weshalb sich auch die Bezeichnung „Umkehrhypothek“ entwickelt hat. Bei dieser wird die Darlehensrückzahlung erst nach dem Tod des Kreditnehmers oder bei Auszug aus der Immobilie fällig. Bis dahin bleiben Sie Eigentümer Ihres Objekts und können daher nach eigenen Vorstellungen die Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten durchführen. Als weitere Alternative käme eventuell noch eine sogenannte Leibrente in Betracht. Bei dieser wird die Immobilie jedoch verkauft. Als Gegenleistung bekommen Sie hierfür Monat für Monat eine Rentenzahlung aufs Konto und haben ein meist lebenslanges Wohnrecht/Nießbrauch. Bei der Leibrente wird lebenslang an den Verkäufer die Rente bezahlt. Deshalb wird diese Zahlungsmodalität oft als „Wette auf den Tod“ bezeichnet. Absichern können Sie die monatlichen oder jährlichen Rentenzahlungen durch eine Reallast oder durch eine notariell beurkundete Unterwerfung des Erwerbers unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Die Leibrente kann auch als Zeitrente vereinbart werden, bei der die Zahlung der Rentenbeiträge auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist. Neben den genannten Modalitäten gibt es noch eine Reihe von Modifizierungen, deren Einbeziehung hier jedoch zu weit führen würde.

Da Sie „Herr im Haus“ bleiben wollen und somit einen Verkauf Ihres Hauses nicht in Betracht ziehen, wäre die oben genannte Umkehrhypothek für Ihre Bedürfnisse am besten geeignet. Für die genaue Ausarbeitung Ihrer Entscheidung sollten Sie aber in jedem Fall einen Rechtsanwalt oder Notar zu Rate ziehen.

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