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Anlegen von Arbeitskleidung ist Arbeitszeit

von Redaktion

Wer verpflichtende Arbeitskleidung tragen und diese kurz vor Dienstbeginn extra anziehen muss, für den zählt das Umziehen zur Arbeitszeit. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Das gilt also beispielsweise für Chirurgen, Kfz-Mechaniker oder auch Polizisten, die Schutzkleidung oder aufwendige Ausrüstung anlegen müssen, nicht aber für jemand, der im Büro Anzug und Krawatte trägt und sich somit schon daheim fertig kleiden kann.

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