Aus Sorge über mögliche Verstöße gegen die neuen EU-Datenschutzregeln zieht der Autozulieferer Continental bei den Diensthandys seiner Mitarbeiter die Notbremse. Ab sofort sind die Nutzung von Diensten wie WhatsApp und Snapchat verboten.
-Warum verbietet Continental die Dienste?
Nach Einschätzung des Unternehmens weisen WhatsApp und Snapchat Datenschutzdefizite auf. „Denn sie greifen auf persönliche und damit potenziell vertrauliche Daten ihrer Nutzer zu, wie zum Beispiel deren Adressbucheinträge und damit auf Informationen unbeteiligter Dritter“, begründete das Unternehmen sein Vorgehen. Der Zugriff auf das Adressbuch könne nicht eingeschränkt werden. Die Verantwortung zur Einhaltung der Datenschutzgesetze werde damit auf die Nutzer der Apps abgewälzt. „Wir halten es nicht für akzeptabel, die Erfüllung von Gesetzen zum Datenschutz einseitig auf die Nutzer zu übertragen“, erklärte Conti-Vorstandschef Elmar Degenhart. Um der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu folgen, müssten WhatsApp-Nutzer von jeder Person im Adressbuch einzeln die Zustimmung zum Teilen ihrer Daten mit den Diensten einholen. Dies sei im Alltag „nicht ausreichend zuverlässig und damit praktisch untauglich“. Das Unternehmen setze auf sichere verfügbare Alternativen, erklärte Degenhart.
-Welche Alternativen gibt es?
Continental empfehle den Mitarbeitern Skype, Threema und Wire, sagte ein Firmensprecher unserer Zeitung. Diese Dienste würden nicht zwingend auf das Adressbuch des Smartphones zugreifen und seien nach der Rechtsauffassung des Unternehmens konform zur neuen Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union.
-Müssen Arbeitnehmer anderer Firmen, die Whats-App erlauben, künftig damit rechnen, gegen geltendes Recht zu verstoßen?
„Unserer Ansicht nach besteht keine Gefahr der Arbeitnehmer auf Strafe nach der DSGVO, wenn sie weiterhin WhatsApp nutzen“, erklärt Arbeitsrechtler Max Wittig. Erhebliche Gefahren bestünden allerdings für Continental, wenn das Unternehmen weiterhin WhatsApp erlauben sollte.
-Wie gehen andere Unternehmen damit um?
Andere Unternehmen in Deutschland handhaben es bislang ähnlich wie Continental. Die Deutsche Bank habe die Nutzung von SMS, Whats-App und anderen Messenger-Diensten auf Diensthandys bereits seit Januar 2017 untersagt, sagte ein Sprecher. Auch die Commerzbank erklärte, WhatsApp sei für geschäftliche Kommunikation nicht zugelassen. Beim Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport hieß es: „Bereits seit der Einführung dienstlicher Smartphones sperren wir technisch den Zugriff auf die Kontakte für alle Apps aufgrund von Sicherheits- und Datenschutzbedenken.“ Bei VW ist die dienstliche Nutzung solcher Messenger-Apps nicht vorgesehen, für den dienstlichen Gebrauch sei eine separate Messenger-App im Einsatz. „Die Unternehmen haben nicht erst mit Geltung der DSGVO sicherzustellen, dass personenbezogene Daten, wie Kundenkontakte aus Adressbüchern, nur auf gesetzlicher Grundlage weitergegeben werden“, erklärt Rita Bottler, Datenschutz-Expertin bei der IHK für München und Oberbayern.
-Was gilt für Handwerker?
Bereits Mitte Mai hatte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) anlässlich des Inkrafttretens der DSGVO vor „datenschutzrechtlichen Problemen“ gewarnt. Handwerker verwendeten WhatsApp als Kommunikationsmittel auf dem Bau sowie oft auch dafür, sich von Kunden Fotos von Stellen in der Wohnung schicken zu lassen, die repariert werden sollen. „Da WhatsApp Zugriff auf dieses Bild erhält, handelt es sich hierbei um eine Datenübertragung an WhatsApp, für die der betroffene Kunde jedoch keine Einwilligung erteilt hat“, sagte ZDH-Datenschutzexperte Markus Pfeifer der „Welt“.
-Was besagen die neuen EU-Regeln zum Datenschutz?
Die Verordnung soll Verbraucher besser schützen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden ist jetzt strenger geregelt als bisher. Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt – und dem zustimmen. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. Schon kurz nach Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai waren erste Beschwerden über Google und Facebook bei Aufsichtsbehörden eingegangen – WhatsApp gehört zum Facebook-Konzern.
-Wie hat WhatsApp bislang auf die neuen EU-Regeln reagiert?
WhatsApp löste das Problem zuletzt so: Nutzer bestätigen mit der Zustimmung zu den aktuellen Nutzungsbedingungen, dass sie die Kontakt-Informationen „im Einklang mit geltenden Gesetzen“ zur Verfügung stellen. Das kann man so verstehen, dass WhatsApp davon ausgeht, dass die Nutzer selbst die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten eingeholt haben.
-Darf der Arbeitgeber überhaupt vorgeben, welche Apps auf dem Diensthandy installiert werden?
Ja. Arbeitsrechtler Wittig erklärt, beim Vorgehen von Continental handele es sich um eine unternehmerische Entscheidung. Eine Firma könne festlegen, wie Diensthandys verwendet werden. Danach müssten die Arbeitnehmer sich richten – selbst dann, wenn bestimmt würde, nur per Post zu arbeiten.
-Was müssen Arbeitnehmer grundsätzlich bei der Nutzung von Diensthandys beachten?
„Privatgespräche dürfen Arbeitnehmer mit ihrem Diensthandy nur dann führen, wenn der Arbeitgeber das ausdrücklich erlaubt“, sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. „Verstößt der Arbeitnehmer dagegen, muss er mit einer Abmahnung rechnen, bei mehrfachem Verstoß droht die Kündigung.“ Dies gelte auch für Apps, sofern sie entgegen der Anordnung des Arbeitgebers auf dem Diensthandy installiert seien.