Leser Fragen – Experten AntworTEn
Das gemeinschaftliche Testament
Grundsätzlich trifft der Erblasser in seinem Testament alleine Verfügungen von Todes wegen. Das Gesetz kennt eine Ausnahme, nämlich das „gemeinschaftliche Testament“, mit dem insbesondere Ehegatten ihren letzten Willen gemeinsam formulieren können. Eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testamen