Leser Fragen – Experten AntworTEn

Das gemeinschaftliche Testament

Grundsätzlich trifft der Erblasser in seinem Testament alleine Verfügungen von Todes wegen. Das Gesetz kennt eine Ausnahme, nämlich das „gemeinschaftliche Testament“, mit dem insbesondere Ehegatten ihren letzten Willen gemeinsam formulieren können. Eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testamen

Dienstag, 7. April 2026

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