Gericht hält Praxis der Versicherer wohl für rechtens

von Redaktion

Lebensversicherer zahlen ausscheidenden Kunden in der historischen Niedrigzinsphase wohl zu Recht weniger Geld aus den sogenannten Bewertungsreserven aus. Die obersten Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) halten eine entsprechende Neuregelung von 2014 tendenziell für verfassungsgemäß, wie sich am Mittwoch in der Verhandlung in Karlsruhe abzeichnete.

Zugleich deutete sich an, dass Versicherer den Umfang dieser Kürzungen aber künftig genauer darlegen müssen. Das Urteil wird am 27. Juni verkündet (Aktenzeichen IV ZR 201/17).

Der Bund der Versicherten kritisiert die Einschnitte als „Enteignung“ und will im Fall eines Kunden ein Grundsatz-Urteil erstreiten. Dieser hatte wegen der Reform anstelle der einmal in Aussicht gestellten 2821,35 Euro nur 148,95 Euro aus den Bewertungsreserven erhalten. Dabei handelt es sich vereinfacht gesagt um Gewinne, die Versicherer erwirtschaften, indem sie Kundengelder am Kapitalmarkt anlegen. Die Versicherten sind daran am Laufzeit-Ende zu beteiligen. Um die unter der Zinsflaute leidende Branche zu stabilisieren, darf diese Summe seit 2014 aber nur noch so hoch sein, dass die Garantiezusagen für alle anderen Versicherten auf lange Sicht nicht gefährdet sind.

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