Eine solche Klausel im Testament ist möglich. Sie können entweder einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der ihre Einhaltung überwacht oder den Mietern durch Vermächtnis ein entsprechendes Recht einräumen, dann könnten diese bei einem Verstoß gegen die Klausel selbst klageweise vorgehen. Allerdings muss eine solche Klausel fachmännisch formuliert werden. Denn Sie schreiben ja, dass es Ihnen gar nicht darum geht, dass die Wohnung nicht verkauft wird, sondern dass die Mieter von einem Käufer mit übernommen werden. Dies ist aber ohnehin von Gesetzes wegen der Fall („Kauf bricht nicht Miete“). Wahrscheinlich geht es Ihnen vor allem darum, dass weder Ihre Tochter noch ein Käufer den Mietern kündigen kann, beispielsweise wegen Eigenbedarfs. Einen solchen Kündigungsausschluss können Sie im Testament anordnen, ebenfalls können Sie regeln, ob und in welchem Umfang Mieterhöhungen zulässig sein sollen.