Tram hat Vorfahrt

von Redaktion

Auch wenn die Ampel für Autofahrer Grün zeigt, hat eine Straßenbahn Vorfahrt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt (Az.: 7 U 36/17 OLG Hamm). Im konkreten Fall musste ein Autofahrer beim U-Turn die Gleise in der Straßenmitte überqueren. Seine Ampel zeigte für Linksabbieger Grün, dennoch erfasste ihn auf den Gleisen die aus gleicher Richtung kommende Straßenbahn. Für diesen Unfall war allein der Fahrer verantwortlich, entschied das Gericht.  dpa

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