Wenn ein Flug über drei Stunden verspätet ist, dann gibt es mehrere Möglichkeiten für Passagiere, an eine Entschädigung zu kommen. Am besten versucht man es erst mit den kostenlosen:
-Ein einfaches Schreiben an die Fluggesellschaft klärt, ob diese bereit ist, für den speziellen Flug eine Pflicht gemäß Fluggastrechte-Verordnung zur Entschädigung anzuerkennen. Online lassen sich auch entsprechende Musterbriefe herunterladen, zum Beispiel vom ADAC, die man nur noch ausfüllen muss.
-Gibt es Schwierigkeiten, kann man sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden (Internet: soep-online.de, Tel.: 030/644 99 33-0).
-Zunächst ebenfalls kostenlos werden diverse Fluggast-Portale wie zum Beispiel Flightright, Fairplane oder Claim Flight aktiv. Sie fechten den Streit mit der Fluggesellschaft aus, notfalls vor Gericht. Dafür nehmen die Portale im Erfolgsfall als Provision im Schnitt 25 bis 30 Prozent der Entschädigungssumme. Vorteil für den Kunden: er geht kein finanzielles Risiko ein und braucht sich um nichts zu kümmern. Nachteil: Statt 100 Prozent bekommt er nur 70 bis 75 Prozent der Entschädigung.
-Noch einfacher macht es einem manchmal die Airline selbst, sie will schließlich verärgerte Kunden versöhnen. Beispiel Eurowings: Auf der Homepage der Lufthansa-Tochter findet man unter „Kontakt“ ein Online-Formular, in das man nur Namen und Flugnummer einzugeben braucht, um zu erfahren, ob die Fluggesellschaft die Ansprüche anerkennt. Wenn ja, nur noch Kontonummer angeben – und die Entschädigung ist binnen 14 Tagen in voller Höhe auf dem Konto des Kunden. So geht es also auch. com