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So viel kostet die Frührente

von Redaktion

Die politische Diskussion um ein höheres Rentenalter beeindruckt die Menschen wenig. Mehr als die Hälfte der Rentenversicherten arbeitet sowieso nicht bis zum regulären Renteneintritt. 2018 liegt dieser für den Geburtsjahrgang 1953 bei 65 Jahren und 7 Monaten und steigt schrittweise auf 67 Jahre an.

Die Zeitschrift „Finanztest“ zeigt in ihrer aktuellen Ausgabe, welche Wege Arbeitnehmern offenstehen, die früher aus dem Job aussteigen wollen. Der Artikel macht deutlich: Längst nicht jedem steht jeder Weg offen und die Varianten haben unterschiedliche finanzielle Konsequenzen. Wie hoch die Abschläge sind, die Frührentner in Kauf nehmen müssen, rechnet „Finanztest“ am Beispiel eines Musterrentners mit dem Geburtsjahr 1958 vor – und zwar für einen Ausstieg nach 45 und nach 35 Versicherungsjahren sowie für den mit Altersteilzeit. Die Finanztester sagen auch, wie viel Steuern und Sozialabgaben von der Rente abgehen.

Um ihren Ausstieg optimal zu planen, sollten Versicherte prüfen, welche der Rentenoptionen für sie infrage kommen. Versicherte mit Schwerbehinderung können zum Beispiel mit geringen Einbußen früher in Rente gehen. Tipp: Schon für ihre Planung sollten Interessierte Steuern und Sozialabgaben miteinbeziehen, sie schmälern die spätere Rente teils erheblich. „Finanztest“ hat die Höhe der Renten für einen Musterrentner durchgerechnet. Dieser fiktive Arbeitnehmer ist im Juni 1958 geboren und hat im Juli 1977 angefangen zu arbeiten. Er zahlt durchgehend in den alten Bundesländern in die Rentenkasse ein und hat immer 25 Prozent über dem Durchschnitt verdient. 2018 wären das ungefähr 3945 Euro im Monat. Die Tester haben mit dem neuen Rentenwert ab Juli 2018 gerechnet. Geht der „Finanztest“-Musterfall regulär im Juli 2024 in Rente, ist er 66 Jahre und erhält 1882 Euro.

Ausstieg nach 45 Versicherungsjahren

Mit 45 Versicherungsjahren gilt man in der Rentenversicherung als „besonders langjährig Versicherter“ und kann ohne Kürzungen früher aussteigen, in der Rentenversicherung „Abschläge“ genannt. Seit Einführung dieser Rentenform im Jahr 2014 haben das knapp eine Million Menschen getan. Das Renteneintrittsalter steigt allerdings. 2018 kann der Jahrgang 1955 mit 63 Jahren und 6 Monaten in Rente gehen. Für den „Finanztest“-Musterfall heißt das: Im Juli 2022 vorzeitige Rente für besonders langjährig Versicherte mit 64 Jahren und 1802 Euro.

Ausstieg nach 35 Versicherungsjahren

Um als „langjährig Versicherter“ früher zu gehen, reichen 35 Jahre. Weil hier auch Zeiten eines Studiums oder Zeiten der Arbeitslosigkeit dazuzählen, schaffen das deutlich mehr Menschen. Möglich ist das jetzt und künftig frühestens mit 63 Jahren. Wer die Option nutzt, muss mit deutlich gekürzter Rente planen (siehe Tabelle). Es gibt jedoch die Möglichkeit, diese Rentenabschläge auszugleichen. Günstig ist das allerdings nicht.

Die Rechnung für den „Finanztest“-Musterfall: Im Juli 2021 vorzeitige Rente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren und 1571 Euro.

Ausstieg über den Betrieb: Altersteilzeit

Für viele Arbeitnehmer ist Altersteilzeit eine Option, um über den Betrieb früher in den Ruhestand zu gehen. Im Blockmodell kann sie sogar so gelegt werden, dass das Arbeitsleben vor dem 63. Geburtstag endet. Im Kontinuitätsmodell wird einfach reduziert weitergearbeitet. Das ermöglicht einen gleitenden Ausstieg aus dem Berufsleben. Rechnung für den „Finanztest“-Musterfall: Ab Juli 2019 zwei Jahre Altersteilzeit mit 1973 Euro Gehalt und anschließende Rente für langjährig Versicherte von 1564 Euro.

Steuern und Sozialabgaben

Neurentner sollten in ihre Rechnungen unbedingt Steuern und Sozialabgaben miteinbeziehen, da sie die Rente teilweise noch einmal beträchtlich kürzen. Ein Rentner, der sich 2018 mit 1882 Euro Monatsrente (22 584 Euro im Jahr) zur Ruhe setzt, muss auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. Seine gesetzliche Rente liegt klar über dem jährlichen Grundfreibetrag von derzeit 9000 Euro (Ehepaare 18 000 Euro). Von 22 584 Euro Jahresrente sind 76 Prozent steuerpflichtig, 24 Prozent steuerfrei.

Der steuerfreie Anteil sinkt je nach Rentenbeginn stufenweise. Alle, die sich 2040 zur Ruhe setzen, haben gar keinen Rentenfreibetrag mehr, sondern müssen ihre komplette Rente versteuern. Ein früherer Rentenbeginn ist also steuerlich günstig, weil der Freibetrag dann höher ausfällt. Beim Neurentner 2018 zieht das Amt von 22 584 Euro Jahresrente 24 Prozent Rentenfreibetrag ab – 5420 Euro. Es bleibt ein steuerpflichtiger Anteil von 17 164 Euro.

Für die Krankenversicherung zahlt der Rentner 7,3 Prozent auf seine gesetzliche Monatsrente. Dies ist die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes. Die andere Hälfte schießt der Rentenversicherer zu. Alleine zahlen Rentner den Zusatzbeitrag ihrer Kasse – im Durchschnitt ein Prozent. Hinzu kommt der volle Pflegeversicherungsbeitrag: 2,55 Prozent für Leute mit Kindern; 2,8 Prozent für Kinderlose. Eltern zahlen also insgesamt 10,85 Prozent Sozialabgaben. Von 1882 Euro Monatsrente gehen 204 Euro ab (2448 Euro im Jahr).

Bei der Steuer werden diese Sozialabgaben dann auch von den Einkünften abgezogen. Außerdem erkennt das Finanzamt noch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro an. Es bleibt ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 14 614 Euro. Dies sind 1218 Euro im Monat. Dafür sind monatlich 93 Euro Steuern fällig. Mehr Informationen zu den Steuerregeln für Renten gibt es kostenlos im Internet (www.test.de/steuern-rentner).

Rechnung für den „Finanztest“-Musterfall: Von 1882 Euro Bruttorente bleiben dem Beispielrentner nach Sozialabgaben (204 Euro) und Steuern (93 Euro) also 1585 Euro.

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