Etwa 70 Prozent der Pflegebedürftigen haben Anspruch auf Leistungen im Gegenwert von 125 Euro im Monat – und nützen sie nicht. Der sogenannte Pflegeentlastungsbetrag ist kein Geldanspruch, aber einer auf entsprechende Leistungen. Erfreulicherweise ist er auch rückwirkend noch einset
Dieser Artikel (ID: 696069) ist am 26.06.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).