Leser Fragen – Experten AntworTEn
Wenn das Erbe im Ausland liegt
Deutschland erhebt immer dann Erbschaftsteuer, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls in Deutschland ansässig war. Daher unterliegt der Erwerb der Wohnung in Deutschland der Erbschaftsteuer, ohne dass die Grunderwerb- oder Immobilienertragsteuer in Österreich angerechne