In Wohneigentumsanlagen ist die Instandhaltung und Modernisierung von Außenfenstern Sache der Eigentümergemeinschaft. Da die Außenfenster zum Gemeinschaftseigentum zählen, darf der einzelne Eigentümer sie nicht eigenmächtig austauschen, erklärt der Verband Wohnen im Eigentum (WiE). Jede Veränderung
Dieser Artikel (ID: 708570) ist am 02.07.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).