mietrecht II

Kein Recht auf Satellitenschüssel

von Redaktion

Wenn in einer Mietwohnung ein Kabelanschluss verfügbar ist, der Programme in der Muttersprache eines ausländischen Mieters empfangen kann, ist das meist ausreichend. Das gilt selbst dann, wenn der Empfang nur mittels eines zusätzlichen, kostenpflichtigen Decoders möglich ist, so der Eigentümerverband Haus & Grund. Der Eigentümer muss in der Regel weder seinerseits eine Parabolantenne zum Empfang von Satellitenfernsehen errichten, noch muss er dulden, dass der Mieter das Eigentum beeinträchtigt, indem er eine Antenne an der Fassade montiert oder sie von außen deutlich sichtbar auf dem Balkon aufstellt. Anders, wenn die Antenne weder die Substanz noch das Erscheinungsbild des Hauses verletzt.

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