Grundsätzlich können Sie als Onkel volljährige Kinder Ihres Bruders adoptieren, wenn dies jeweils „sittlich gerechtfertigt“ ist. Dies ist anzunehmen, wenn zwischen Ihnen und dem jeweiligen Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht oder entstehen kann. Es muss zwischen Ihnen und dem jeweiligen Kind ein soziales Familienband bestehen, welches durch die auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt ist. Maßgebend ist eine dauernde innere seelisch-geistige Verbundenheit, wie sie zwischen Eltern und Kind auch nach dessen Volljährigkeit prägend bleiben (OLG Nürnberg, Beschluss v. 12.06.2015 (Az. 10 UF 272/159). Die Erwachsenenadoption hat unter anderem die Folge, dass das angenommene Kind im Erbfall die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind hat. Zusätzlich hat es ein Recht auf eine Erbschaft aus dem Nachlass seiner leiblichen Eltern. Der Adoptierte erhält den erhöhten Freibetrag (derzeit 400 000 Euro pro Elternteil) der leiblichen Abkömmlinge.
Eine Adoption ist mit Kosten verbunden. Sowohl durch die Beratung eines Rechtsanwalts fallen Gebühren an, als auch für den Adoptionsantrag durch einen Notar. Die Höhe der hierfür anfallenden Kosten richtet sich nach Ihrem Reinvermögen. Für das anschließende Gerichtsverfahren fallen ebenfalls Kosten an.