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Weiterbildungskosten: Finanzamt beteiligt sich
Ob Sprachkurse oder IT-Kurse: Fortbildungen für Arbeitnehmer gibt es viele. Dient die Weiterbildung der Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, beteiligt sich auch das Finanzamt an den Kosten, erklärt die Bundessteuerberaterkammer. Die Ausgaben können als Werbungskoste