Ob Sprachkurse oder IT-Kurse: Fortbildungen für Arbeitnehmer gibt es viele. Dient die Weiterbildung der Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, beteiligt sich auch das Finanzamt an den Kosten, erklärt die Bundessteuerberaterkammer. Die Ausgaben können als Werbungskosten die Steuerlast mindern. Voraussetzung für den steuerlichen Vorteil: Es muss ein Zusammenhang zum Beruf vorhanden sein. Fehlt die Berufsbezogenheit, werden die Ausgaben als Kosten der Lebensführung steuerlich nicht berücksichtigt. Am einfachsten ist es, wenn der Arbeitgeber bescheinigt, dass die Weiterbildung beruflichen Erfordernissen dient. Der Steuerpflichtige muss seine Teilnahme am Unterricht nachweisen.
Um ihren Rücken zu schonen, sollten Autofahrer den Sitz richtig einstellen. Die Aktion Gesunder Rücken (AGR) gibt Tipps: Mit dem Gesäß rücken Fahrer bis an die Lehne und justieren den Sitz so, dass die Beine sich bei getretenen Pedalen noch leicht anwinkeln. Die Rückenlehne neigen Fahrer so, dass sie das Lenkrad mit leicht angewinkelten Armen im 110-Grad-Winkel erreichen. Die Schulter sollte bei Lenkbewegungen noch Kontakt mit der Lehne behalten.
Wie hoch sollte Sitz sein? So hoch wie möglich, rät die AGR. Es sollte aber zwischen Dachhimmel und Kopf noch ein Spielraum von einer Handbreit bleiben. Wer die Sitzflächenneigung verstellen kann, justiert sie so, dass die Oberschenkel locker auf der Fläche aufliegen und sich die Pedale ohne großen Kraftaufwand durchtreten lassen. Um bei einem Auffahrunfall keine Verletzungen von Kopf und Halswirbeln zu riskieren, dürfen Insassen die Kopfstütze nie zu tief einstellen, warnt die AGR. Sie rät: Die Oberkanten der Stütze und der Kopf sollten bündig enden.