Eine reine Unfallversicherung ist eine Risikoversicherung, die sich in der Regel nicht beitragsfrei stellen lässt. Es gibt Ausnahmen, diese sind dann aber im Vertrag vereinbart. Gewährt der Versicherer ohne Vereinbarung der Beitragsfreistellung dennoch die Freistellung, handelt es sich um eine Kulanzregelung, wobei dann nach dem Freistellungszeitpunkt die fehlenden Beiträge nachgezahlt werden müssen. Ihr Wunsch einer Beitragsfreistellung bis zur Kündigung entspricht allerdings einer vorzeitigen Kündigung, da Sie die Beiträge in diesem Fall nicht mehr bis zum Kündigungstermin und auch im Anschluss nicht zahlen möchten. Ihr Versicherer kann das ablehnen und auf Vertragserfüllung bestehen und handelt damit, gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, rechtens.