Unseriöse Inkassodienste drohen Schuldnern oft mit rechtlichen Konsequenzen. Die sind aber oft nicht durchsetzbar. Die Verbraucherzentrale Hamburg klärt auf:
-Vollstreckung: Dafür brauchen Inkassoinstitute einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder ein notarielles Schuldanerkenntni
Dieser Artikel (ID: 721558) ist am 09.07.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).