Die Drohkulisse unseriöser Inkassofirmen

von Redaktion

Unseriöse Inkassodienste drohen Schuldnern oft mit rechtlichen Konsequenzen. Die sind aber oft nicht durchsetzbar. Die Verbraucherzentrale Hamburg klärt auf:

-Vollstreckung: Dafür brauchen Inkassoinstitute einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder ein notarielles Schuldanerkenntnis. Das gibt es nicht einfach so und von heute auf morgen. Im Laufe eines Verfahrens haben Schuldner mehrfach Gelegenheit, Widerspruch gegen eine unberechtigte oder überhöhte Forderung einzulegen. Laut der Verbraucherzentrale zögen unseriöse Inkassoinstitute daher meist nicht vor Gericht.

-Gerichtsvollzieher: Er kommt erst mit einem gerichtlichen Vollstreckungsbescheid oder nach einem Urteil. Und dann gibt es noch Pfändungsfreigrenzen.

-Schufa-Eintrag: Ist die Zahlungsaufforderung von Schulden berechtigt, sind diese meistens ohnehin bei der Schufa vermerkt. Haben Verbraucher einer Forderung aber widersprochen, darf es keinen Schufa-Eintrag geben. Laut den Verbraucherschützern sind viele unseriöse Inkassoinstitute ohnehin keine Mitglieder der Schufa.  dpa

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