Nach wie vor unterschreiben Bauherren veraltete Verträge, obwohl am 1. Januar ein neues Bauvertragsrecht in Kraft getreten ist. Dies passiere teils aus Unkenntnis, teils hebelten Baufirmen auch ganz bewusst das neue Recht aus, informiert der Verband Privater Bauherren (VPB). Vor dem Unterzeichnen so
Dieser Artikel (ID: 723782) ist am 10.07.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).