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Bauplatz mit Rückübertragungsrecht

von Redaktion

Barbara H.: „Ich möchte meiner volljährigen Tochter einen erschlossenen Bauplatz und Bargeld zum Hausbau schenken. Wenn sie kinderlos verstirbt, möchte ich vermeiden, dass der Vater meiner Tochter, mein Ex-Mann, erb- beziehungsweise pflichtteilsberechtigt wird. Meine Tochter wird ein Testament mit mir als Alleinerbin beim Notar verfassen. Kann ich mit hundertprozentiger Sicherheit ein Rückübertragungsrecht für diesen Fall erreichen? Einen Pflichtteilverzicht lehnt mein Ex-Mann ab. Wie können wir uns noch absichern, bis Enkelkinder da sind?“

Wenn Ihre Tochter kinderlos verstirbt, nachdem sie uneingeschränkte Eigentümerin des Bauplatzes (nebst Geld) geworden ist, erben bei gesetzlicher Erbfolge beide Eltern zu gleichen Teilen. Wenn Ihre Tochter ein Testament verfasst und nur Sie (Mutter) als Erbin einsetzt, bleibt der Vater pflichtteilsberechtigt. Diese im deutschen Recht vorgesehene Regelung ist zwingend. Durch Testament können Sie Ihr Problem daher nicht lösen.

Die Sicherung geschieht vielmehr über die vertragliche Regelung, die Sie mit Ihrer Tochter treffen müssen: Sie übertragen Ihrer Tochter kein lastenfreies Eigentum am Bauplatz, sondern behalten sich das Recht vor, das Eigentum an diesem Gegenstand, einschließlich sämtlicher Gebäude, die Ihre Tochter darauf errichtet, an sich zurück zu übertragen, wenn Ihre Tochter ohne Abkömmlinge (Erben ersten Ranges, die den Vater als Erbe im zweiten Rang ausschließen) verstirbt.

Dieses Rückforderungsrecht wird durch eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch abgesichert. Mit diesem Rückübertragungsrecht können Sie das Ihrer Tochter gemachte Geschenk aus dem Nachlass ihrer Tochter im Fall ihres Vorversterbens komplett herauslösen. Der Pflichtteil Ihres „Ex“ geht daher sprichwörtlich „in Leere“.

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