Egal ob mit dem Cabrio durch die Toskana oder mit dem Geländewagen durchs australische Hinterland: Viele Deutsche möchten auch im Ausland nicht aufs Auto verzichten. Häufig wird hier allerdings an der falschen Stelle gespart. Vermeintlich günstige Mietwagen-Angebote können aus dem Abenteuer in der Ferne schnell ein finanzielles Desaster machen. Marion Weitemeier von „Finanztest“ meint: „Das billigste Angebot muss nicht das Beste sein.“
Buchung
Urlauber sollten ihren Mietwagen am besten vorab in Deutschland buchen. So haben Kunden einen Ansprechpartner in der Heimat und schließt den Vertrag in deutscher Sprache ab. Eine Möglichkeit ist es, direkt bei der Autovermietung zu buchen. Anbieter wie Sixt verleihen im In- und Ausland. Darüber hinaus kann man Mietwagen im Reisebüro oder auf Vergleichsportalen im Internet buchen. Die Stiftung Warentest bewertete Check24 und billigermietwagen.de im Mai 2016 mit der Note „sehr gut“.
Auf Vergleichsportalen findet der Kunde verschiedene Anbieter und kann Leistungen und Preise vergleichen. Eine Vielzahl von Filtern ermöglicht, ein Angebot zu finden, welches genau zu den Bedürfnissen passt. Gut zu wissen: Die Vergleichsportale erhalten eine Vermittlungsprovision. Nicht jeder Anbieter ist damit einverstanden. Somit werden nicht alle verfügbaren Angebote verglichen.
Wer über ein Reisebüro oder ein Vergleichsportal bucht, hat meist drei Vertragspartner gleichzeitig. Erstens das Portal, beziehungsweise das Reisebüro. Zweitens steht ein Vermittler zwischen Kunden und Vermietern. Der Vermittler ist lokal vernetzt und verhandelt mit den Mietwagenanbietern die Preise. Der eigentliche Mietvertrag wird letztlich mit dem Vermieter geschlossen. Dieser stellt schließlich auch das Fahrzeug zur Verfügung. Bei Vertragsabschluss sollten Kunden genau auf die Leistungen der Autovermietung und Versicherung achten. Bereits bei der Tankregelung gibt es die erste Kostenfalle. Die Stiftung Warentest rät in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ zur Full-to-Full-Lösung. Sprich: vollgetankt abholen und zurückgeben.
Vertrag
-Versicherung: In der Regel werden Mietwagen mit Vollkaskoversicherung angeboten. Häufig wird im Vertrag allerdings eine hohe Selbstbeteiligung fällig oder einige Leistungen werden ausgeschlossen. ADAC-Sprecher Jochen Oesterle rät davon ab. Er empfiehlt Angebote ohne Selbstbeteiligung und mit zusätzlichen Versicherungsleistungen, wie Dach-, Reifen- oder Glasversicherung, die häufig vom Vollkaskoschutz ausgeschlossen sind.
Während Mietwagenkunden in Deutschland meistens für mehrere Millionen Euro im Schadensfall versichert sind, kann der Haftpflichtschutz im Ausland deutlich weniger als eine Millionen Euro betragen. Laut Finanztest-Expertin Weitemeier gibt es häufig bereits für wenige Euro mehr ein Angebot mit einer deutlich höheren Haftpflichtsumme. Umgangssprachlich ist von einer Mallorca-Police die Rede, da deutsche Urlauber gerne auf der spanischen Insel mit dem Mietwagen unterwegs sind.
Nicht selten werden Kunden vor Ort dazu gedrängt, Versicherungen abzuschließen, die sie eigentlich schon haben. Beispielsweise ist es vorgekommen, dass ein Vermieter die Herausgabe des Fahrzeugs verweigert hat, solange der Kunde keine weitere Versicherung für mehrere Hundert Euro abgeschlossen hatte. Daniel Friedheim, Sprecher von Check24 rät: „Unsere Kunden sollten in einem solchen Fall nicht darauf eingehen und unbedingt die Serviceberatung anrufen. Hilft auch das nicht, kann der Servicemitarbeiter den Sachverhalt festhalten und der Kunde kann im Nachhinein sein Geld von Check24 zurückfordern.“
-Zusatzleistungen: Zusatzleistungen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen. Etwaige Kilometerbegrenzungen sollten an die geplante Reisedistanz angepasst werden. Urlauber mit Kindern sollten Kindersitze im Voraus buchen und Preise hierfür vorab in den Vergleich einbeziehen. Der ADAC rät Kunden mit kostenlosem Datenroaming in der EU, ihr Smartphone für die Navigation zu nutzen. So lassen sich die Kosten für ein Navigationsgerät, das in der Regel extra gebucht werden muss, sparen.
Übergabe vor Ort
ADAC-Sprecher Oesterle empfiehlt für die Fahrzeugübergabe, das Fahrzeug genau auf Schäden zu untersuchen und dies genau im Übergabeprotokoll zu dokumentieren. Zusätzlich rät er zu Foto- oder Videoaufnahmen mit dem Smartphone. Bei zu geringem Reifenprofil sollte man die Annahme verweigern. Der deutsche Gesetzgeber schreibt 1,6 Millimeter Profiltiefe vor.
Für die Rückgabe sollte genügend Zeit eingeplant werden. Hierbei sollte der Kunde darauf bestehen, dass das Fahrzeug in seiner Anwesenheit auf Schäden untersucht wird und ihm der Zustand schriftlich bestätigt wird. Oesterle empfiehlt ebenfalls, selbst vollzutanken und die Quittung aufzubewahren. Wenn der Vermieter nachtanke, werde es teuer. Im Schadensfall sollte man sich nach den Mietbedingungen des abgeschlossenen Vertrages richten. Häufig muss der Vermieter telefonisch informiert werden, oder dem Vermittler ein Polizeiprotokoll überreicht werden.
Altersbegrenzungen
Je nach Urlaubsland und Anbieter gibt es verschiedene Regelungen, wie alt ein Fahrer eines Mietwagen mindestens oder höchstens sein darf. Laut ADAC beträgt das Mindestalter in der Regel zwischen 18 und 21 Jahren, wobei teilweise ein Aufpreis für unter 25-Jährige fällig wird. Wer jünger als 25 ist, sollte die Zusatzgebühren miteinander vergleichen, da günstige Angebote dadurch schnell sehr teuer werden können.
Laut dem Internetportal billiger-mietwagen.de gibt es Anbieter, die ein Höchstalter vorschreiben. Auch hier sind die Mietbedingungen gegebenenfalls zu prüfen.
Innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes reicht der deutsche Führerschein. Für Reisen ins außereuropäische Ausland empfiehlt der ADAC das Mitführen eines internationalen Führerscheins.