Ein Großteil der Pflegebedürftigen hat Anspruch auf Leistungen im Gegenwert von 125 Euro im Monat. Der sogenannte Pflegeentlastungsbetrag ist kein Geldanspruch, aber einer auf entsprechende Leistungen. Darüber hatten wir in unserer Ausgabe am 26. Juni 2018 berichtet.
In dem Artikel heißt es, die Le
Dieser Artikel (ID: 727749) ist am 12.07.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 10), Wasserburger Zeitung (Seite 10), Mangfall-Bote (Seite 10), Chiemgau-Zeitung (Seite 10), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 10), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 10), Neumarkter Anzeiger (Seite 10).