Wenn Nachbarn oder Bekannte pflegen

Ein Großteil der Pflegebedürftigen hat Anspruch auf Leistungen im Gegenwert von 125 Euro im Monat. Der sogenannte Pflegeentlastungsbetrag ist kein Geldanspruch, aber einer auf entsprechende Leistungen. Darüber hatten wir in unserer Ausgabe am 26. Juni 2018 berichtet.

In dem Artikel heißt es, die Le

Dienstag, 7. April 2026

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