Ein Facebook-Konto fällt, wenn der Nutzer stirbt, grundsätzlich an seine Erben. Das hat gestern der Bundesgerichthof in Karlsruhe entschieden. Bei Briefen und Tagebüchern sei das ganz üblich, betonte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Es bestehe kein
Dieser Artikel (ID: 730913) ist am 13.07.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).