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Richtig versichert auf Reisen

von Redaktion

von Eugen Weigel

Versicherungen rund um das Thema Reisen gibt es viele. Doch nicht jede Police ist sinnvoll. Der Bund der Versicherten (BdV) etwa rät etwa zu einer Auslandsreisekrankenversicherung. „Auch eine Reiserücktrittsversicherung kann sinnvoll sein“, sagt BdV-Sprecherin Bianca Boss. Eine Reisegepäckversicherung kann man sich dagegen getrost sparen.

Reiserücktritt

Wer bereits vor dem Urlaub erkrankt oder aus anderen Gründen wie zum Beispiel Arbeitsplatzverlust oder Schäden am Eigentum die Reise nicht antreten kann, hat häufig ein Problem: Je später die Reise storniert wird, desto teurer wird es, oder man bleibt gar ganz auf den Kosten sitzen. Reiserücktrittsversicherungen übernehmen gegebenenfalls die Stornogebühren. Neben dem Rücktritt, ist es auch empfehlenswert, Reiseabbruch mit zu versichern. Häufig werden kombinierte Tarife angeboten.

Wann die Versicherung zahlt, steht in den Versicherungsbedingungen. Die Zeitschrift „Finanztest“ bemängelt in ihrer Märzausgabe von 2018, dass die Versicherer mit der Klausel zum Krankheitsfall, in der branchenüblich von „unerwartet schwere Erkrankung“ die Rede ist, zu intransparent seien. Dem Verbraucher sei weder klar was „unerwartet“, noch was „schwer“ bedeutet. Der Bund der Versicherten führt deshalb gerade ein Gerichtsverfahren. Am besten schnitt im „Finanztest“ vom März die TravelSecure/Würzburger ab. Dies gilt für Einzel- und Familientarife.

Beispielsweise liegt der Jahresbeitrag für eine Reiserücktrittsversicherung der Würzburger, bei einem Reisepreis von 3000 Euro, bei 105 Euro (Jahres-Reise-Karte Basispaket ohne Selbstbeteiligung). Der Familientarif (Jahres-Reise-Karte Basispaket ohne Selbstbeteiligung) ist mit 117 Euro geringfügig teurer. Im Familientarif sind maximal zwei Erwachsene und fünf Kinder versichert. Ab dem 67. Lebensjahr zahlen Kunden im Einzeltarif 175 Euro, im Familientarif 230 Euro (die älteste Person ist ausschlaggebend).

Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherungen decken nur Leistungen innerhalb der EU und weiteren Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, ab. Zudem werden Rücktransporte nicht übernommen. Der richtige Tarif hängt unter anderem von der Reisedauer ab. Üblicherweise sind die günstigeren Urlaubstarife auf sechs bis acht Wochen Reisedauer beschränkt. Für Leute, die sich länger im Ausland aufhalten, muss daher ein anderer Tarif her.

-Urlaubsreisen: Eine Auslandskrankenversicherung sollte auch einen Rücktransport des Versicherten ermöglichen. Je nach Versicherung wird der Transport bezahlt wenn er „medizinisch notwendig“ oder „medizinisch sinnvoll“ ist. Ersteres ist der Fall, wenn die Behandlung vor Ort nicht fortgesetzt werden kann. Medizinisch sinnvoll ist bereits, wenn eine Genesung in der Heimat vielversprechender ist. „Finanztest“ lobte in der Aprilausgabe 2017, dass viele Versicherer in den vorhergegangenen Jahren ihre Bedingungen dahingehend verbessert haben. Versicherer, die nur in Notfällen den Rücktransport bezahlen, wurden ausdrücklich bemängelt. Weiterhin wird geraten, Altverträge zu überprüfen und gegebenenfalls umstellen zu lassen. Testsieger wurden bei „Finanztest“ 2017 die DKV und Ergo Direkt. Alleinereisende bezahlten in den Tarifen 9,90 Euro im Jahr, die Familientarife kosteten mit 19,80 Euro das Doppelte.

-Längere Auslandsaufenthalte: Wer längere Zeit im Ausland verbringt, braucht eine spezielle Auslandskrankenversicherung. Selbstbeteiligungen sollten laut „Finanztest“ vermieden werden, da bei mehreren Erkrankungen während eines Aufenthalts leicht einige hundert Euro zusammen kommen können. Darüber hinaus sind Tarife für Senioren ab 65 Jahren meist erheblich teurer. Ein Vergleich lohnt daher.

Mallorca-Police

Wer einen Mietwagen für den Urlaub im Ausland bucht, ist häufig nicht ausreichend versichert, da die Kfz-Haftpflichtversicherungen in Urlaubsländern nach Angaben des BdV häufig nur sehr geringe Mindestversicherungssummen besitzen. Haftpflichtversicherungen mit einer sogenannten Mallorca-Klausel, die für das geografische Europa gilt, korrigieren diesen Mangel. Sie heben die Versicherungssumme auf deutschen Standard an. Bei Reisen außerhalb Europas spricht man von sogenannten Traveller-Klauseln. BdV-Sprecherin Boss rät Reisewilligen, ihre Verträge zu überprüfen, ob eine solche Klausel bereits enthalten ist. Falls nicht, ließe sich oft für zehn bis 20 Euro Aufpreis im Jahr eine Mallorca-Police abschließen.

Gepäck-Versicherung

Wird das Gepäck beschädigt oder geht es gar verloren, steht der Urlauber buchstäblich ohne Hose da. Eine Versicherung ist dennoch häufig nicht sinnvoll oder hilfreich. Birgit Brümmel von der Stiftung Warentest sagt: „Die Reisegepäckversicherung ist keine wichtige Versicherung. Es droht kein finanzieller Ruin, wenn mir das Gepäck abhandenkommt, was ich auf der Reise bei mir habe.“

Ferner gibt es Fälle, wo ohnehin Schutz besteht. Die Deutsche Bahn haftet für Gepäck, das beim Service aufgegeben wurde, im Falle eines Verlusts. Allerdings wird pauschal erstattet, wenn man keine Quittungen für das mitgeführte Gut vorlegen kann. Laut Brümmel haften Fluggesellschaften für Gepäck, das auf Flügen von und in EU-Staaten verloren geht, bis zu einem Höchstbetrag von 1400 Euro. Wer mit dem Fernbus oder einem Schiff reist, hat grundsätzlich keinen Schutz. Fernbusunternehmen haften nur bei grober Fahrlässigkeit, etwa wenn der Fahrer sich vom Bus entfernt, während beide Gepäckklappen geöffnet sind, und dann etwas gestohlen wird.

Wer eine Hausratversicherung hat, kann aber im Falle eines Diebstahls aus dem Hotelzimmer unter Umständen Ansprüche geltend machen. Hierfür sollten Einbruchsspuren vorhanden und die Polizei informiert sein. Wertgegenstände wie Bargeld oder Schmuck sollten entweder in Tresoren verschlossen oder am Körper getragen werden. Alles andere sei grob fahrlässig, so Brümmel.

Vertragsabschluss

Reiseversicherungen werden nicht nur von Versicherern direkt verkauft, sondern können ebenfalls bei Reisebüros oder auf Internetportalen gebucht werden. Der BdV hält einen Vertragsabschluss direkt bei der Versicherung aufgrund der besseren Beratung für sinnvoller. Die Mitarbeiter in Reisebüros seien keine Versicherungsspezialisten. Daher wäre der Vertrieb an dieser Stelle grundsätzlich falsch angesiedelt.

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